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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Träumereien
GbR
§1 Geltungsbereich
1.1
Alle Dienstleistungen, die die Träumereien GbR im Rahmen
ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erbringt, unterliegen
ausschließlich den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) in ihrer bei Bertragsabschluss gültigen Fassung.
1.2.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur
an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Gegenteiligen Erklärungen des Auftraggebers bezüglich
der Wirksamkeit seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1.3.
Die Vertreter von der Träumereien GbR sind nicht befugt,
mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den
Inhalt dieser AGB hinausgehen. Schriftliche Vereinbarungen
sind nur mit Unterschrift beider Inhaber der GbR rechtswirksam.
§2 Angebote/Kostenvoranschläge
2.1.
Angebote von der Träumereien GbR sind nur dann verbindlich,
wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet
werden. Für die Bindung an das Angebot gilt §147
BGB. Die Preisbindung beträgt maximal zwei Wochen ab
Zugang des Angebotes beim Auftraggeber.
2.2
Gleiches gilt für Kostenvoranschläge.
2.3
Für Art und Umfang der von der Träumereien GbR zu
erbringenden Leistungen ist ausschließlich die mit dem
Auftraggeber getroffene vertragliche Vereinbarung gemäß
dem Angebot und diesen AGB maßgeblich. Das Vertragsverhältnis
umfasst, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt,
jeweils Organisationsbedienstleistungen für eine Veranstaltung
bzw. eine Beratung oder Dekorationsservice.
2.4
Vertrags- bzw. Angebotsänderungen nach Vertrags- bzw.
Angebotsunterzeichnung haben nur Gültigkeit, wenn Sie
in Schriftform - seitens beider Geschäftspartner - abgegeben
werden.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1
Die von der Träumereien GbR zu erbringenden Leistungen
werden je nach Vereinbarung zum Pauschalpreis oder nach Einzelleistungen
berechnet.
3.2
Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche
des Auftraggebers sowie erst während der von der Träumerein
GbR durchgeführten Leistungen als erforderlich erkennbar
werdende Zusatzleistungen, müssen zusätzlich vergütet
werden.
3.3
Preise verstehen sich zzgl. der bei Vertragsabschluss gesetzlich
geltenden Umsatzsteuer.
3.4
Falls eine ausdrückliche Preisabsprache nicht getroffen
wurde, macht die Träumereien GbR ihre Vergütung
vom Gesamtpreis des Events, nach dem Umfang der zu erbringenden
Leistungen und vom zur Verfügung stehenden Zeitrahmen
abhängig. Die Vergütung für die Leistungen
von der Träumereien GbR beträgt bis zum Auftragsvolumen
von 15% des Auftragsvolumens. Das erste umfassende Gespräch
ist kostenfrei. Für alle weiteren Termine und direkt
von der Träumereien GbR zu erbringende Leistungen werden
15 Euro pro Stunde kalkuliert. Wünscht der Kunde Vorschläge
für die Gestaltung einer Feier ohne konkrete Vorgaben,
wird ein Konzepthonorar kalkuliert. Für die Vermittlung
bzw. das vorschlagen von Servicepartnern wird eine Pauschale
veranschlagt, die bei einem weitergehenden Vertragsverhältnis
mit dem Honorar verrechnet wird. Besondere Wünsche seitens
des Kunden bedürfen einer individuellen Honorarvereinbarung.
3.5
Verzögert sich die Leistung um vier Monate des vereinbarten
Vertragsendes aus Gründen, die allein der Auftraggeber
zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen,
ist die Träumereien GbR berechtigt, etwaige Preiserhöhungen
der zu erbringenden Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung
zu stellen. Die Träumereien GbR teilt die Preiserhöhungen
dem Auftraggeber rechtzeitig mit. Betragen die Preiserhöhungen
mehr als zehn Prozent des im Angebot vereinbarten Gesamtpreises,
ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zrückzutreten.
Dieses Rücktrittsrecht enfällt, wenn der Auftraggeber
es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend
mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.
3.6
Zahlungen des Auftraggebers sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum
fällig und spesenfrei an die Träumereien GbR zu
leisten, es sei denn, im Auftragsschreiben wurde eine individuelle
Zahlungsweise vereinbart.
3.7
Verzugszinsen werden in Höhe von fünf Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.8
Die Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden rechtskräftig
festgestellt, von der Träumereien GbR anerkannt oder
nicht bestritten.
3.9
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Auftraggeber nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§4 Sonstige Pflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedwede Änderung
des Namens, der Rechtsform, der Adresse oder der Bankverbindung
der Träumereien GbR mitzuteilen.
§5 Beanstandung / Mängel
5.1
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich
ab Leistungserbringung bzw. Lieferung schriftlich gegenüber
der Träumereien GbR zu rügen. Dies gilt insbesondere
bei manlhaften Einzelleistungen der von der Träumereien
GbR angebotenen Gesamtleistung.
5.2
Nacherfüllung geht sonstigen Gewährleistungensansprüchen
vor. Dies gilt insbesondere bei mangelhaften Einzelleistungen
der von der Träumereien GbR angebotenen Gesamtleistung.
5.3
Der Auftraggeber hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die
Träumereien GbR ist jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erheblichen Nachteil für den Auftraggeber bleibt.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung
des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den
Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem
zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder hat die Träumereien GbR die Nacherfüllung
insgesamt verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl
Minderung oder den Rücktritt erklären. Der Rücktritt
des Auftraggebers vom Gesamtvertrag ist jedoch zulässig,
wenn die Pflichtverletzung von der Träumereien GbR erheblich
ist. Es gilt im übrigen §9 dieser AGB.
§ 6 Haftung
6.1
Die Träumereien GbR haftet für Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen
Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2
Die Träumereien GbR haftet auch für sonstige Schäden,
die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit
diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks
von besonderer Bedeutungn sind (Kardinalspflichten). Die Träumereien
GbR hafted jedoch nur, soweit die Schäden in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei
einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten hafted die Träumereien GbR im übrigen
nicht.
6.3
Für Schäden des Auftraggebers, die diesem durch
seine eigenen Vertragspartner im Rahmen des zu organisierenden
Events zugefügt werden, hafted die Träumereien GbR
nicht, dies gilt auch dann, wenn die Träumereien GbR
im Auftrag des Auftraggebers mit dessen Vertragspartnern organisatorische
Absprachen getroffen hat.
6.4
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
6.5
Soweit die Haftung von der Träumereien GbR ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§7 Eigentum an Sachen / Eigentumsvorbehalt
7.1
Die Träumereien GbR behält sich das Eigentum an
etwaigen gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag
vor, sofern diese vertragsgemäß in das Eigentum
des Auftraggebers übergehen sollen.
7.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, solange das Eigentum noch
nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu
behandeln. Solange das Eigentum noch nicht auf den Auftraggeber
übergegangen ist, ist die Träumereien GbR unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Träumereien
GbR die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß §77I ZPO zu erstatten, haftet
der Auftraggeber die Träumereien GbR für den ihr
entstandenen Ausfall.
7.4
Andere, dem Auftraggeber anlässlich des Events zur Verfügung
gestellte Sachen, sind Eigentum von der Träumereien GbR
und unverzüglich nach Ende der Veranstaltung an die Träumereien
GbR herauszugeben.
§8 Überlassene Unterlagen etc.
8.1
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber
überlassenen Unterlagen (z.B Kalkulationen, Zeichnungen
etc.) behält sich die Träumereien GbR ihr Eigentums-
und Urheberrecht vor.
8.2
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, die Träumereien GbR erteilt
dem Auftraggeber ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
8.3
Soweit der Auftraggeber das Angebot von der Träumereien
GbR nicht innerhalb der Frist von §2 annimmt, behält
sich die Träumereien GbR vor, ihre Unterlagen unverzüglich
nach Ablauf der Frist zurückzuverlangen.
§9 Rücktritt / Kündigung
9.1
Während der vereinbarten Laufzeit sind beide Vertragsparteien
nur aus wichtigem Grund zum Rücktritt bzw. zur fristlosen
Kündigung berechtigt.
Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der
Auftraggeber bzw. die Träumereien GbR
1. auch nach Abmahnung oder Fristsetzung keine Zahlungen
mehr leistet,
2. Schecks des Auftraggebers mangels Deckung zu Protest gehen,
3. als Schuldner einen gerichtlichen Vergleich anbietet,
4. trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen
des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene
Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich
beseitigt,
5. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
jeweiligen Vertragspartners beantragt ist oder eröffnet
wird,
6. im Falle des Todes des Auftraggebers.
9.2
Dienstleistungen, die die Träumereien GbR bis zum Zeitpunkt
des Zugangs der Kündigung bereits erbracht hat, müssen
der Träumereien GbR vertragsgemäß vergütet
werden. Auch Aufwendungen, die die Träumereien GbR im
Hinblick auf des Events bereits getätigt hat, sind zu
vergüten. Weitere Schadensersatzansprüche behält
sich die Träumereien GbR vor.
§10 Sonstiges
10.1
Die vertraglichen Vereinbarung und die gesamten Rechtsbeziehungen
der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz
von der Träumereien GbR.
10.3
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
§11 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten
werden im Rahmen der Bestellabwicklung gespeichert. Alle persönlichen
Daten werden vertraulich und nach den jeweils gesetzlichen
Bestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz und die Telekommunikationsgesetze,
behandelt und nach den gesetzlichen Vorschriften gelöscht.
Die Daten des Kunden werden nur zur Vertragsabwicklung erhoben,
verarbeitet und genutzt. Der Kunde ist jederzeit berechtigt,
die Löschung, Berichtigung und Sperrung sowie Auskunft
bezüglich seiner Kundeninformationen zu verlangen.
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