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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Träumereien GbR

§1 Geltungsbereich

1.1
Alle Dienstleistungen, die die Träumereien GbR im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erbringt, unterliegen ausschließlich den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer bei Bertragsabschluss gültigen Fassung.

1.2.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Gegenteiligen Erklärungen des Auftraggebers bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3.
Die Vertreter von der Träumereien GbR sind nicht befugt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen. Schriftliche Vereinbarungen sind nur mit Unterschrift beider Inhaber der GbR rechtswirksam.


§2 Angebote/Kostenvoranschläge

2.1.
Angebote von der Träumereien GbR sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Für die Bindung an das Angebot gilt §147 BGB. Die Preisbindung beträgt maximal zwei Wochen ab Zugang des Angebotes beim Auftraggeber.

2.2
Gleiches gilt für Kostenvoranschläge.

2.3
Für Art und Umfang der von der Träumereien GbR zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffene vertragliche Vereinbarung gemäß dem Angebot und diesen AGB maßgeblich. Das Vertragsverhältnis umfasst, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, jeweils Organisationsbedienstleistungen für eine Veranstaltung bzw. eine Beratung oder Dekorationsservice.

2.4
Vertrags- bzw. Angebotsänderungen nach Vertrags- bzw. Angebotsunterzeichnung haben nur Gültigkeit, wenn Sie in Schriftform - seitens beider Geschäftspartner - abgegeben werden.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1
Die von der Träumereien GbR zu erbringenden Leistungen werden je nach Vereinbarung zum Pauschalpreis oder nach Einzelleistungen berechnet.

3.2
Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers sowie erst während der von der Träumerein GbR durchgeführten Leistungen als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen, müssen zusätzlich vergütet werden.

3.3
Preise verstehen sich zzgl. der bei Vertragsabschluss gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

3.4
Falls eine ausdrückliche Preisabsprache nicht getroffen wurde, macht die Träumereien GbR ihre Vergütung vom Gesamtpreis des Events, nach dem Umfang der zu erbringenden Leistungen und vom zur Verfügung stehenden Zeitrahmen abhängig. Die Vergütung für die Leistungen von der Träumereien GbR beträgt bis zum Auftragsvolumen von 15% des Auftragsvolumens. Das erste umfassende Gespräch ist kostenfrei. Für alle weiteren Termine und direkt von der Träumereien GbR zu erbringende Leistungen werden 15 Euro pro Stunde kalkuliert. Wünscht der Kunde Vorschläge für die Gestaltung einer Feier ohne konkrete Vorgaben, wird ein Konzepthonorar kalkuliert. Für die Vermittlung bzw. das vorschlagen von Servicepartnern wird eine Pauschale veranschlagt, die bei einem weitergehenden Vertragsverhältnis mit dem Honorar verrechnet wird. Besondere Wünsche seitens des Kunden bedürfen einer individuellen Honorarvereinbarung.

3.5
Verzögert sich die Leistung um vier Monate des vereinbarten Vertragsendes aus Gründen, die allein der Auftraggeber zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist die Träumereien GbR berechtigt, etwaige Preiserhöhungen der zu erbringenden Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Träumereien GbR teilt die Preiserhöhungen dem Auftraggeber rechtzeitig mit. Betragen die Preiserhöhungen mehr als zehn Prozent des im Angebot vereinbarten Gesamtpreises, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zrückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht enfällt, wenn der Auftraggeber es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

3.6
Zahlungen des Auftraggebers sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und spesenfrei an die Träumereien GbR zu leisten, es sei denn, im Auftragsschreiben wurde eine individuelle Zahlungsweise vereinbart.

3.7
Verzugszinsen werden in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.8
Die Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden rechtskräftig festgestellt, von der Träumereien GbR anerkannt oder nicht bestritten.

3.9
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§4 Sonstige Pflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse oder der Bankverbindung der Träumereien GbR mitzuteilen.


§5 Beanstandung / Mängel

5.1
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich ab Leistungserbringung bzw. Lieferung schriftlich gegenüber der Träumereien GbR zu rügen. Dies gilt insbesondere bei manlhaften Einzelleistungen der von der Träumereien GbR angebotenen Gesamtleistung.

5.2
Nacherfüllung geht sonstigen Gewährleistungensansprüchen vor. Dies gilt insbesondere bei mangelhaften Einzelleistungen der von der Träumereien GbR angebotenen Gesamtleistung.

5.3
Der Auftraggeber hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Träumereien GbR ist jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erheblichen Nachteil für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die Träumereien GbR die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder den Rücktritt erklären. Der Rücktritt des Auftraggebers vom Gesamtvertrag ist jedoch zulässig, wenn die Pflichtverletzung von der Träumereien GbR erheblich ist. Es gilt im übrigen §9 dieser AGB.

§ 6 Haftung

6.1
Die Träumereien GbR haftet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2
Die Träumereien GbR haftet auch für sonstige Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutungn sind (Kardinalspflichten). Die Träumereien GbR hafted jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten hafted die Träumereien GbR im übrigen nicht.

6.3
Für Schäden des Auftraggebers, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner im Rahmen des zu organisierenden Events zugefügt werden, hafted die Träumereien GbR nicht, dies gilt auch dann, wenn die Träumereien GbR im Auftrag des Auftraggebers mit dessen Vertragspartnern organisatorische Absprachen getroffen hat.

6.4
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

6.5
Soweit die Haftung von der Träumereien GbR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§7 Eigentum an Sachen / Eigentumsvorbehalt

7.1
Die Träumereien GbR behält sich das Eigentum an etwaigen gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag vor, sofern diese vertragsgemäß in das Eigentum des Auftraggebers übergehen sollen.

7.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist, ist die Träumereien GbR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Träumereien GbR die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §77I ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber die Träumereien GbR für den ihr entstandenen Ausfall.


7.4
Andere, dem Auftraggeber anlässlich des Events zur Verfügung gestellte Sachen, sind Eigentum von der Träumereien GbR und unverzüglich nach Ende der Veranstaltung an die Träumereien GbR herauszugeben.

§8 Überlassene Unterlagen etc.

8.1
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen (z.B Kalkulationen, Zeichnungen etc.) behält sich die Träumereien GbR ihr Eigentums- und Urheberrecht vor.

8.2
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Träumereien GbR erteilt dem Auftraggeber ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

8.3
Soweit der Auftraggeber das Angebot von der Träumereien GbR nicht innerhalb der Frist von §2 annimmt, behält sich die Träumereien GbR vor, ihre Unterlagen unverzüglich nach Ablauf der Frist zurückzuverlangen.

§9 Rücktritt / Kündigung

9.1
Während der vereinbarten Laufzeit sind beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund zum Rücktritt bzw. zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber bzw. die Träumereien GbR

1. auch nach Abmahnung oder Fristsetzung keine Zahlungen mehr leistet,
2. Schecks des Auftraggebers mangels Deckung zu Protest gehen,
3. als Schuldner einen gerichtlichen Vergleich anbietet,
4. trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt,
5. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des jeweiligen Vertragspartners beantragt ist oder eröffnet wird,
6. im Falle des Todes des Auftraggebers.

9.2
Dienstleistungen, die die Träumereien GbR bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits erbracht hat, müssen der Träumereien GbR vertragsgemäß vergütet werden. Auch Aufwendungen, die die Träumereien GbR im Hinblick auf des Events bereits getätigt hat, sind zu vergüten. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich die Träumereien GbR vor.

§10 Sonstiges

10.1
Die vertraglichen Vereinbarung und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von der Träumereien GbR.

10.3
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§11 Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden im Rahmen der Bestellabwicklung gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich und nach den jeweils gesetzlichen Bestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz und die Telekommunikationsgesetze, behandelt und nach den gesetzlichen Vorschriften gelöscht.

Die Daten des Kunden werden nur zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Löschung, Berichtigung und Sperrung sowie Auskunft bezüglich seiner Kundeninformationen zu verlangen.


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